Immobilie geerbt- was tun im Erbfall
Eine geerbte Immobilie wirft viele Fragen auf – rechtlich, finanziell und organisatorisch. |
Welche Möglichkeiten habe ich nach dem Erbfall?
Nach dem Erbfall stehen Erben häufig vor der Frage, wie mit der geerbten Immobilie weiter verfahren werden soll. Grundsätzlich gibt es drei bewährte Möglichkeiten: die Eigennutzung, die Vermietung oder den Verkauf der Immobilie.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem der bauliche Zustand des Hauses oder der Wohnung, die Lage, bestehende finanzielle Verpflichtungen sowie die persönliche Lebenssituation der Erben. Auch steuerliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle.
Gerade im Erbfall empfiehlt es sich, nicht vorschnell zu handeln, sondern sich zunächst einen Überblick zu verschaffen und die Optionen sorgfältig abzuwägen.
Erbfolge klären: Testament oder Erbschein?
Bevor über eine Immobilie verfügt werden kann, muss eindeutig feststehen, wer rechtlich als Erbe gilt. Grundlage dafür ist entweder ein notarielles Testament, ein Erbvertrag oder ein Erbschein.
Liegt ein notarielles Testament vor, kann dieses häufig den Erbschein ersetzen. In vielen Fällen ist jedoch ein Erbschein erforderlich, der beim zuständigen Nachlassgericht Göttingen beantragt wird. Er dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung gegenüber Behörden, Banken und dem Grundbuchamt.
Ohne eine geklärte Erbfolge sind weitere Schritte – insbesondere ein Verkauf – in der Praxis nicht möglich.
Warum die Grundbuch- Berichtigung so wichtig ist
Nach dem Erbfall ist die Immobilie im Grundbuch meist noch auf den Namen des Verstorbenen eingetragen. Damit die Erben rechtlich über die Immobilie verfügen können, muss eine Grundbuchberichtigung erfolgen.
Dabei werden die Erben als neue Eigentümer eingetragen. Erfolgt diese Umschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist sie in der Regel kostenfrei. Die Grundbuchberichtigung ist Voraussetzung für einen Verkauf, eine Beleihung oder eine Belastung der Immobilie.
Ein ordnungsgemäßes Grundbuch schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Haus oder Wohnung in einer Erbengemeinschaft
Sind mehrere Personen erbberechtigt, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört dann allen Erben gemeinsam. Entscheidungen über Verkauf oder Nutzung können nur einstimmig getroffen werden.
In der Praxis führt dies häufig zu Verzögerungen oder Meinungsverschiedenheiten. Unterschiedliche finanzielle Interessen oder persönliche Vorstellungen können den Prozess erschweren. Bewährt hat sich daher eine frühzeitige Abstimmung oder die Erteilung von Vollmachten, um handlungsfähig zu bleiben.
Eine sachliche Moderation und klare Strukturen helfen, Konflikte zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu finden.
Welchen Wert hat die geerbte Immobilie wirklich?
Eine realistische Immobilienbewertung ist im Erbfall von zentraler Bedeutung. Sie bildet die Grundlage für Verkaufsentscheidungen, für Ausgleichszahlungen innerhalb der Erbengemeinschaft und für steuerliche Bewertungen.
Online-Rechner liefern oft nur grobe Richtwerte. Der tatsächliche Marktwert hängt von vielen Faktoren ab, darunter Lage, Zustand, Baujahr, Ausstattung und aktuelle Nachfrage. Eine fachkundige Bewertung berücksichtigt diese Aspekte und sorgt für Transparenz.
Gerade im Erbfall hat sich eine professionelle Wertermittlung als sinnvoll erwiesen, um Streitigkeiten und Fehleinschätzungen zu vermeiden.
Ablauf eines Immobilienverkaufs im Erbfall
Der Verkauf einer geerbten Immobilie folgt einem klaren Ablauf:
Zunächst werden alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. Anschließend erfolgt die Immobilienbewertung als Grundlage für den Angebotspreis. Nach der Verkaufsentscheidung beginnt die Vermarktung, gefolgt von Besichtigungen und Käufergesprächen.
Kommt es zur Einigung, wird der Kaufvertrag beim Notar beurkundet. Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Übergabe der Immobilie an den Käufer. Eine strukturierte Vorbereitung sorgt dafür, dass der Verkaufsprozess reibungslos abläuft.
Steuern bei geerbten Immobilien
Beim Erben einer Immobilie können steuerliche Fragen entstehen. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert der Immobilie und vom Verwandtschaftsgrad ab. Es gelten gesetzliche Freibeträge.
Beim späteren Verkauf ist zu prüfen, ob eine Spekulationssteuer anfällt. Diese entfällt in der Regel, wenn der Erblasser die Immobilie selbst genutzt hat oder sie länger als zehn Jahre im Eigentum war.
Eine frühzeitige Klärung der steuerlichen Situation mit einem geeigneten Steuerberater schafft Sicherheit und verhindert unangenehme Überraschungen.
Häufige Fehler beim Verkauf im Erbfall
Im Erbfall werden häufig Fehler gemacht, die den Verkaufsprozess unnötig erschweren. Dazu zählen vorschnelle Preisfestlegungen, unvollständige Unterlagen oder fehlende Abstimmungen innerhalb der Erbengemeinschaft.
Auch emotionale Bindungen können zu unrealistischen Preisvorstellungen führen. Eine sachliche Herangehensweise und fachkundige Begleitung helfen, diese Fehler zu vermeiden und den Verkauf geordnet abzuwickeln.
Checkliste: Immobilie geerbt – diese Schritte sind wichtig
Nach dem Erbfall hat sich folgende Reihenfolge bewährt:
👉 Erbfolge klären
👉 Grundbuch berichtigen
👉 Überblick über Immobilie und Unterlagen verschaffen
👉 Immobilienwert ermitteln
👉 Entscheidung über Nutzung oder Verkauf treffen
👉 Verkauf professionell vorbereiten
Immobilienverkauf im Erbfall in Duderstadt und im Landkreis Göttingen
Der Immobilienmarkt in Duderstadt und im Landkreis Göttingen weist eigene Besonderheiten auf. Lokale Marktkenntnis, Erfahrung mit regionalen Behörden und persönliche Erreichbarkeit sind gerade im Erbfall von Vorteil.
Eine ortsnahe Begleitung sorgt für kurze Wege, klare Kommunikation und realistische Einschätzungen.
Persönliche Beratung im Erbfall
Jede Erbsituation ist individuell. In einem persönlichen Gespräch lassen sich offene Fragen klären und sinnvolle nächste Schritte festlegen. Eine frühzeitige Beratung schafft Sicherheit und erleichtert Entscheidungen.
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Haben Sie Fragen? Gerne beantworte ich sie Ihnen. Tipp: Wenn Sie zunächst den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln möchten, dann nutzen Sie doch meine Expertise als Gutachterin und lassen den Wert der Immobilie ermitteln. Zur Wertermittlung

